| Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller
Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Markus Best,
Schlichtestrasse 39, 72393 Burladingen. Abweichende AGB`s der nationalen und
internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden
sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt
wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§2. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise
gelten brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen
des Auftraggebers werden von KAUSAL durch schriftliche Auftragsbestätigung
per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand)
sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
§4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb spätestens
14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen
sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
§5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
§6. Urheberrecht
und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von KAUSAL erstellte
Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleiben allein
bei KAUSAL.
Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht
anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist
ohne ausdrückliche Zustimmung von KAUSAL bzw. wenn nicht anders vereinbart
nicht gestattet.
§7. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung
von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die
Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung
des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags,
welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit
entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst
nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung
der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§8. Korrekturen
/ Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten
nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten.
Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies
mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für
mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine
Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer
Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte
schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse
als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen
nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig
gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse
zu erfolgen.
§9. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung
gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen
Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft
hat.
§10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form
- übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
§11. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein
oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine
rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat,
ersetzt werden.
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